Demokratie braucht Archive!

Bericht

Verlässlich, richtig, echt - Demokratie braucht Archive!, so lautete das Thema des diesjährigen Archivtages in Rostock.

Hans-Christian Ströbele auf dem Archivtag 2018 in Rostock
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Hans-Christian Ströbele auf dem Archivtag 2018 in Rostock

Hans-Christian Ströbele eröffnete auf Einladung des Verbandes Deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) den Kongress mit einer Rede zu: Geheimdienstakten ins Bundesarchiv – Neuregelung des Archivrechts!

Als Bundestagsabgeordneter war Hans-Christian Ströbele lange Jahre Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, das für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist. Für den VdA war seine Zusage, die Festrede zu einem zurzeit viel und kontrovers diskutierten Thema zu halten, deshalb von großer Bedeutung.

In seinen Ausführungen bezog er sich dann auch auf seine langjährige Erfahrung aus der Arbeit in parlamentarischen Kontrollgremien und auf seine Beteiligung an der Neuregelung des Bundesarchivgesetzes.  

Ströbele bezeichnete die 2017 den Nachrichtendiensten im neugeregelten Bundesarchivgesetz eingeräumten Ausnahmeregelungen als Relikte vordemokratischer Zeiten. Er forderte ihre Abschaffung und eine deutliche Stärkung des Bundesarchivs.

Archive seien Teil des Gedächtnisses eines Volkes, dessen Gewissen seien die Menschen, die Archive nutzten: Journalist/innen, Forscher/innen, interessierte Bürger/innen, /Politiker/innen. Gedächtnis und Gewissen leisteten zusammen Unerlässliches für ein demokratisches System. Archive stellten das Wissen zur Verfügung, das Nutzer/innen benötigten, um Vergangenes zur Kenntnis nehmen, bewerten und Schlussfolgerungen für Gegenwart und Zukunft ziehen zu können. Archivar/innen unterstützten also mit ihrer Arbeit auch das Gewissen, das nur auf einer guten Grundlage werten, kontrollieren und die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen könne.

Ströbele erinnerte daran, dass er bei der Neufassung des Bundesarchivgesetzes seine Aufgabe darin gesehen habe, zu verhindern, dass Archive in Deutschland weitgehend frei von Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes sein könnten. Leider sei dies nicht gelungen. Es sei skandalös, dass Vieles der öffentlichen Kontrolle entzogen sei. Er forderte die Anbietungspflicht aller Bundesbehörden, also auch der Nachrichtendienste, an das Bundesarchiv, damit es seiner Aufgabe, Herrschaftswissen zur Verfügung zu stellen, gerecht werden könne. Zusätzlich müsse das Bundesarchiv neu strukturiert und seine Kompetenzen erweitert werden, um unabhängig entscheiden und arbeiten zu können. In einer Demokratie könne sich das Bundesarchiv nur so an der Kontrolle der Herrschaftausübenden beteiligen.

In seiner langjährigen Tätigkeit in parlamentarischen Kontrollgremien hätten die Parlamentarier/innen oft unter skandalösen Umständen arbeiten müssen. Sie wären regelrecht daran gehindert worden, ihre Aufgabe wahrzunehmen, und ihnen hätten die rechtlichen Mittel gefehlt, diese Missstände zu beseitigen.

Seine Erfahrungen aus Untersuchungsausschüssen der jüngsten Zeit, Ströbele bezog sich hier auf den NSU-, den  NSA- und den Amri-Untersuchungsausschuss, hätten ihn gelehrt, dass Akten weder vollständig, noch verlässlich und oft ohne fundierten Informationsgehalt seien.

Zur Veranschaulichung erinnerte Ströbele an die Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschuss. Vor der Aufnahme der Arbeit im Parlament habe der zuständige Referent im Bundesamt für Verfassungsschutz Akten schreddern lassen, die vermutlich die Arbeit von sogenannten Verbindungsleuten in der rechten Szene betrafen und die zu einer besseren Aufklärung der Morde durch den NSU hätten beitragen können.  

Zurzeit liege es außerdem in der alleinigen Befugnis der Geheimdienste und zwar der jeweiligen bearbeitenden Stellen, ihre eigenen Unterlagen als vertraulich, geheim oder streng geheim einzustufen. Ihm seien Akten vorgelegt worden, die so stark geschwärzt gewesen seien, dass sie kaum Informationen enthalten hätten. Ihm seien auch als geheim eingestufte Akten vorgelegt worden, die schlicht aus allgemein zugänglichen Zeitungsausschnitten bestanden hätten. In den Fällen, in denen sich Nachrichtendienste entschlössen, nach den Aufbewahrungsfristen, ihre Akten an das Bundesarchiv abzugeben, müsse das Bundesarchiv diese Einstufungen ungeprüft übernehmen.

Geheimdienste könnten in der Bundesrepublik laut Ströbele ein Eigenleben führen. Sie seien nicht verpflichtet, Akten abzugeben, könnten selbstständig klassifizieren und sogar sanktionslos vernichten. Alles dies sei ineffektiv und gehöre dringend auf den Prüfstand.

Ströbele setzte sich für eine völlige Neuregelung der Stellung des Bundesarchivs ein. Er schlug vor, das Bundesarchiv als unabhängige öffentliche Körperschaft oder Stiftung zu konstruieren, für die dann das Weisungsrecht der Bundesregierung nicht gelten müsse. Nur so könne das Bundesarchiv unabhängig von Herrschaft seine Aufgabe erledigen, nämlich Herrschaftswissen für alle zur Verfügung zu stellen. Zudem müssten seine Kompetenzen erweitert werden. Die Einstufung von Akten, die sich noch im Besitz der Behörden befinden, solle nicht mehr wie bisher von den Behörden selbst, sondern von einer unabhängigen Instanz übernommen werden. Daher fordert Ströbele, dass ein unabhängiges Bundesarchiv diese Einstufung vornimmt und damit dem Parlament hilft, seine Kontrollfunktion wahrzunehmen.

Dies hätte, laut Ströbele, auch eine erzieherische Wirkung auf die Gemeindienste. Geheimdiensten würde auf diese Weise klar signalisiert, dass sie ihr eigenes Verhalten wirklich vor dem Parlament und seinen Kontrollgremien zu rechtfertigen hätten.

Zum Abschluss seiner Rede formulierte Hans-Christian Ströbele die Hoffnung, dass bei einer zukünftigen Neufassung des Bundesarchivgesetzes die Sonderbestimmungen für Geheimdienste als Relikte aus vordemokratischen Zeiten abgeschafft würden.